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   LAG Rheinland-Pfalz, 28.09.2021 - 8 TaBV 13/21   

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https://dejure.org/2021,63916
LAG Rheinland-Pfalz, 28.09.2021 - 8 TaBV 13/21 (https://dejure.org/2021,63916)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.09.2021 - 8 TaBV 13/21 (https://dejure.org/2021,63916)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. September 2021 - 8 TaBV 13/21 (https://dejure.org/2021,63916)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 77 BetrVG, § 256 ZPO
    Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Abstandsklausel

  • IWW

    §§ 78 Satz 1, 64 Abs. 6, 66 Abs. 1 ArbGG, § 520 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG, § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, §§ 92 Abs. 1 S. 2, 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 77 ; ZPO § 256
    Abstandsgebot; Antragsbefugnis; AT-Mitarbeiter; Betriebsvereinbarung; Jahresgehalt; Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Abstandsklausel

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 77 ; ZPO § 256
    Abstandsgebot; Antragsbefugnis; AT-Mitarbeiter; Betriebsvereinbarung; Jahresgehalt; Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Abstandsklausel

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • LAG Düsseldorf, 23.03.2015 - 9 TaBV 86/14

    Zeitgutschrift wegen des Sturms Ela?

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.09.2021 - 8 TaBV 13/21
    Es kommt darauf an, dass der Betriebsrat eigene betriebsverfassungsrechtliche Rechte behauptet und nicht ausschließlich Rechte der Arbeitnehmer reklamiert (BAG, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 1 ABR 92/11; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 23. März 2015, 9 TaBV 86/14).

    Die Antragsbefugnis fehlt nur, wenn ausschließlich Rechte der Arbeitnehmer geltend gemacht werden (BAG, Beschluss vom 05. Oktober 2010 - 1 ABR 20/09; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 23. März 2015 - 9 TaBV 86/14 -, Rn. 50).

  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 505/08

    AT-Angestellter - tarifliche Abstandsklausel - Gehalt auf außertariflicher

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.09.2021 - 8 TaBV 13/21
    Den Betriebsparteien wäre es möglich gewesen, eine klare Regelung zur Ausnahme dieser Gehaltsbestandteile zu formulieren (vgl. hierzu auch BAG, Beschluss vom 19.Mai 2009 -9 AZR 505/08-, Rn. 32, wobei die dortige Konstellation sich von der vorliegenden dadurch unterscheidet, dass der auszulegende Tarifvertrag auf eine Betriebsvereinbarung Bezug nimmt, welche solche variablen Entgelte regelt, und außerdem eine Abstandsregelung von 25% vereinbart wurde).
  • BAG, 18.01.2005 - 3 ABR 21/04

    Streit der Betriebsparteien über Betriebsrentenberechnung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.09.2021 - 8 TaBV 13/21
    Auch richtet sich die Abgrenzung zwischen dem betriebsverfassungsrechtlichen Anspruch auf Durchführung der Betriebsvereinbarung und einer prozessstandschaftlichen Geltendmachung individualrechtlicher Ansprüche nicht allein nach der Formulierung des Antrags, sondern es kommt darauf an, was der Betriebsrat mit seinem Antrag letztlich begehrt (BAG, Beschluss vom 18. Januar 2005 - 3 ABR 21/04, - Rn. 36; LAG Bremen, Beschluss vom 18. April 2019 - 2 TaBV 11/18 -, Rn. 31).
  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 63/04

    Bestimmtheit des Antrags - Anwendung des § 256 Abs 1 ZPO im Beschlussverfahren -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.09.2021 - 8 TaBV 13/21
    Eine Entscheidung darüber liefe auf die Erstellung eines Rechtsgutachtens hinaus, zu der die Gerichte nicht berufen sind (BAG, Urteil vom 21. April 2010 - 4 AZR 755/08; Beschluss vom 03. Mai 2006 - 1 ABR 63/04; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 03. Juli 2020 - 8 TaBV 3/19, Rn. 27 - 29).
  • LAG Baden-Württemberg, 03.07.2020 - 8 TaBV 3/19

    Betriebsverfassungsrechtliche Abmahnung - Entfernung aus der Personalakte -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.09.2021 - 8 TaBV 13/21
    Eine Entscheidung darüber liefe auf die Erstellung eines Rechtsgutachtens hinaus, zu der die Gerichte nicht berufen sind (BAG, Urteil vom 21. April 2010 - 4 AZR 755/08; Beschluss vom 03. Mai 2006 - 1 ABR 63/04; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 03. Juli 2020 - 8 TaBV 3/19, Rn. 27 - 29).
  • BAG, 22.01.2013 - 1 ABR 92/11

    Durchführung eines angefochtenen Einigungsstellenspruchs

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.09.2021 - 8 TaBV 13/21
    Es kommt darauf an, dass der Betriebsrat eigene betriebsverfassungsrechtliche Rechte behauptet und nicht ausschließlich Rechte der Arbeitnehmer reklamiert (BAG, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 1 ABR 92/11; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 23. März 2015, 9 TaBV 86/14).
  • BAG, 15.05.2018 - 1 AZR 37/17

    Auslegung einer Sozialplanbestimmung - Fahrtkostenentschädigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.09.2021 - 8 TaBV 13/21
    Ausgehend vom Wortlaut und dem durch ihn vermittelten Wortsinn kommt es auf den Gesamtzusammenhang, die Systematik sowie Sinn und Zweck der Regelung an (BAG, Urteil vom 15. Mai 2018 - 1 AZR 37/17 - Rn. 15).
  • BAG, 23.10.2018 - 1 ABR 10/17

    Betriebsvereinbarung über nicht mitbestimmte Angelegenheit - Nachwirkung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.09.2021 - 8 TaBV 13/21
    Der tatsächliche Regelungswille der Betriebsparteien ist nur zu berücksichtigen, soweit er in der Betriebsvereinbarung seinen Niederschlag gefunden hat (BAG, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 1 ABR 10/17 -, Rn. 26; Urteil vom 15. März 2011 - 1 AZR 808/09 - Rn. 11; Urteil vom 20. April 2010 - 1 AZR 988/08).
  • BAG, 20.04.2010 - 1 AZR 988/08

    Sozialplan - Auslegung - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.09.2021 - 8 TaBV 13/21
    Der tatsächliche Regelungswille der Betriebsparteien ist nur zu berücksichtigen, soweit er in der Betriebsvereinbarung seinen Niederschlag gefunden hat (BAG, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 1 ABR 10/17 -, Rn. 26; Urteil vom 15. März 2011 - 1 AZR 808/09 - Rn. 11; Urteil vom 20. April 2010 - 1 AZR 988/08).
  • BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 20/09

    Betriebsvereinbarung - Nachwirkung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.09.2021 - 8 TaBV 13/21
    Die Antragsbefugnis fehlt nur, wenn ausschließlich Rechte der Arbeitnehmer geltend gemacht werden (BAG, Beschluss vom 05. Oktober 2010 - 1 ABR 20/09; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 23. März 2015 - 9 TaBV 86/14 -, Rn. 50).
  • BAG, 15.03.2011 - 1 AZR 808/09

    Auslegung eines Sozialplans

  • BAG, 12.11.2013 - 1 AZR 628/12

    Höhe des Vergütungsabzugs anlässlich einer Streikteilnahme

  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 755/08

    Zulässigkeit einer Elementenfeststellungsklage

  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02

    Beschlußverfahren zur Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung

  • LAG Bremen, 18.04.2019 - 2 TaBV 11/18

    Beachtung und Durchführung von Betriebsvereinbarungen durch den Arbeitgeber

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2017 - 5 Sa 28/16

    Anrechnung leistungsabhängiger Lohnbestandteile auf den gesetzlichen Mindestlohn

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.01.2022 - 5 Sa 173/21

    AT-Beschäftigter - Entgeltanspruch - Tantieme - Mindestabstand zur höchsten

    Die 8. Kammer des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hat in einem vom Betriebsrat eingeleiteten Beschlussverfahren mit - inzwischen rechtskräftigem - Beschluss vom 28.09.2021 ( 8 TaBV 13/21 ) festgestellt, dass bei der Untergrenze des Jahresgehalts eines außertariflichen Arbeitnehmers der Beklagten (dort: Beteiligte zu 2) gemäß § 3 BV-AT Bonuszahlungen nach individuellen Zielvereinbarungen nicht zu berücksichtigen sind.

    Die 8. Kammer des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hat mit - inzwischen rechtskräftigem - Beschluss vom 28.09.2021 ( 8 TaBV 13/21 ) in einer betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeit zwischen dem Betriebsrat und der Beklagten (dort: Beteiligte zu 2) festgestellt, dass bei der Untergrenze des Jahresgehalts eines außertariflichen Beschäftigten gemäß § 3 BV-AT Bonuszahlungen nach individuellen Zielvereinbarungen nicht zu berücksichtigen sind.

    b) Die 8. Kammer des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hat mit Beschluss vom 28.09.2021 ( 8 TaBV 13/21 - zu II 2b der Gründe) rechtskräftig festgestellt, dass bei der Untergrenze des Jahresgehalts eines außertariflichen Beschäftigten der Beklagten (dort: Beteiligte zu 2) gemäß § 3 BV-AT Bonuszahlungen nach individuellen Zielvereinbarungen nicht zu berücksichtigen sind.

    Die 8. Kammer hat im Beschlussverfahren 8 TaBV 13/21 den Begriff des "Jahresgehalts" iSd § 3 BV-AT ausgelegt und angenommen, dass variable Gehaltsbestandteile aus individuellen Zielvereinbarungen nicht in das Jahresgehalt einzurechnen seien.

    Wie bereits die 8. Kammer im Beschluss vom 28.09.2021 ( 8 TaBV 13/21 - zu II 2b der Gründe) ausgeführt hat, ist § 3 BT-AT nicht wegen Verstoßes gegen die Regelungssperre des § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG unwirksam.

    Die 8. Kammer des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hat mit Beschluss vom 28.09.2021 ( 8 TaBV 13/21 - zu II 2b der Gründe) rechtskräftig festgestellt, dass bei der Untergrenze des Jahresgehalts eines außertariflichen Beschäftigten der Beklagten (dort: Beteiligte zu 2) gemäß § 3 BV-AT Bonuszahlungen nach individuellen Zielvereinbarungen nicht zu berücksichtigen sind.

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